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   OLG Brandenburg, 29.10.2020 - 13 WF 122/20   

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https://dejure.org/2020,34101
OLG Brandenburg, 29.10.2020 - 13 WF 122/20 (https://dejure.org/2020,34101)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.10.2020 - 13 WF 122/20 (https://dejure.org/2020,34101)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. Oktober 2020 - 13 WF 122/20 (https://dejure.org/2020,34101)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Höhe der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts bei lediglich teilweiser Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 127
  • FamRZ 2021, 292
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 28.10.1994 - 11 WF 979/94

    Prozeßkostenhilfe; PKH-Beschluß; Streitgegenstandes; Auslegung des Beschlusses;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.10.2020 - 13 WF 122/20
    Dies gilt ohne Rücksicht auf die Beteiligtenstellung als Antragsteller oder Antragsgegner (vgl. bereits BGH NJW 1954, 1406 ; OLG München FamRZ 1995, 750 ).

    Danach kann sich aber die vom Amtsgericht vertretene Auffassung, dass sich der Anspruch des beigeordneten Anwalts gegen die Staatskasse auf den Differenzbetrag zwischen den Regelgebühren aus dem vollen Streitwert und aus dem von der Verfahrenskostenhilfe nicht betroffenen Teil beschränkt, wenn dem Antragsgegner Teilverfahrenskostenhilfe nur zur Abwehr des vom Gericht als erhöht angesehenen Teils einer Forderung bewilligt wird (so auch OLG München JurBüro 1981, 700 , aufgegeben durch OLG München FamRZ 1995, 750 ), nicht durchsetzen.

    Mit der überwiegenden Auffassung ist das Beschwerdegericht der Ansicht, dass bei Beschränkung der Verfahrenskostenhilfe auf einen Teil des Anspruchs der beigeordnete Rechtsanwalt die Verfahrenskostenhilfegebühren aus dem Teilstreitwert erhält, für den Verfahrenskostenhilfe bewilligt ist, und eine Beschränkung i. S. des angefochtenen Beschlusses nicht in Betracht kommt (vgl. OLG München, FamRZ 1995, 750 ; OLG Stuttgart, JurBüro 1984, 1196 ; OLG Köln, JurBüro 1981, 1011 ; Gerold/Schmidt/von Eicken, BRAGO , 11. Aufl., Rdnr. 8 zu § 122; a. M. OVG Bremen, JurBüro 1989, 1689 ).

    Die Beiordnung des Rechtsanwalts erfolgt nicht unter der Voraussetzung, dass er zunächst einmal für die Partei und auf deren Kosten und erst in zweiter Linie im Rahmen der Beiordnung und zulasten der Staatskasse tätig werde (vgl. OLG München FamRZ 1995, 750 ; OLG Stuttgart JurBüro 1984, 1196 ).

  • BGH, 02.06.1954 - V ZR 99/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.10.2020 - 13 WF 122/20
    Dabei ist nicht quotenmäßig vorzugehen (vgl. Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, a. a. O., BGH NJW 1954, 1406 ).

    Dies gilt ohne Rücksicht auf die Beteiligtenstellung als Antragsteller oder Antragsgegner (vgl. bereits BGH NJW 1954, 1406 ; OLG München FamRZ 1995, 750 ).

  • OLG Düsseldorf, 06.06.2000 - 14 W 34/00

    Gebührenansprüche des Rechtsanwalts bei teilweiser Bewilligung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.10.2020 - 13 WF 122/20
    Für diese Auffassung spricht auch, dass es dem beigeordneten Anwalt unter Umständen zuzumuten sein kann, nur noch gemäß der Beiordnung tätig zu werden, soweit ein Unterschied zwischen der Vergütung des Wahlanwalts und der aufgrund Beiordnung zustehenden Vergütung besteht (vgl. OLG Düsseldorf BeckRS 2000, 12250 Rn. 3, beck-online).
  • OLG Köln, 23.02.1981 - 14 WF 15/81
    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.10.2020 - 13 WF 122/20
    Mit der überwiegenden Auffassung ist das Beschwerdegericht der Ansicht, dass bei Beschränkung der Verfahrenskostenhilfe auf einen Teil des Anspruchs der beigeordnete Rechtsanwalt die Verfahrenskostenhilfegebühren aus dem Teilstreitwert erhält, für den Verfahrenskostenhilfe bewilligt ist, und eine Beschränkung i. S. des angefochtenen Beschlusses nicht in Betracht kommt (vgl. OLG München, FamRZ 1995, 750 ; OLG Stuttgart, JurBüro 1984, 1196 ; OLG Köln, JurBüro 1981, 1011 ; Gerold/Schmidt/von Eicken, BRAGO , 11. Aufl., Rdnr. 8 zu § 122; a. M. OVG Bremen, JurBüro 1989, 1689 ).
  • OLG Köln, 20.01.2021 - 16 W 1/21

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenbeschluss Fehlende Entscheidung über die

    Das Landgericht hat durch Beschluss vom 21.9.2020 entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 7.12.2010 - VIII ZB 14/10, NJW 2010, 1219 = BauR 2011, 714; Beschl. v. 20.10.2020 - VI ZB 28/20, MDR 2021, 127 Rn. 7) der Antragstellerin nach § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens auferlegt.
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